Mitgliedschaft
Voraussetzungen:
1 Zur Aufnahme in den Verein Schweizer Offiziere der kombattanten Verbände durch den Vorstand vorgeschlagen werden kann, wer folgende Kriterien kumulativ zu erfüllen vermag:
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2 Alternativ kann vorgeschlagen werden, wer kumulativ folgende Kriterien erfüllt:
3 In Ausnahmefällen kann der Vorstand zur Aufnahme vorschlagen, wer glaubwürdig machen kann, dass er eine militärische Ausbildung absolviert hat, die mit den Kriterien in §5 Abs. 1 oder §5 Abs. 2 gleichwertig ist.
4 In Ausnahmefällen kann der Vorstand ebenfalls zur Aufnahme vorschlagen, wer die militärische Ausbildung gemäss §5 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3. nicht vorweisen kann, sich aber in einer anderweitigen, essentiellen Funktion für den Verein engagieren kann. 5 Der Entscheid über die Zulassung zur Aufnahme liegt beim Vorstand. 6 Der Entscheid des Vorstandes kann an der Vereinsversammlung auf Antrag (Traktandum) eines Mitgliedes durch einen Beschluss der Versammlung ersetzt werden. Dazu ist die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmen erforderlich.Zur Bearbeitung hier klicken. |